Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den am 25.11.2021 veröffentlichten Auslegungshinweisen des Landes Hessen gelten nun, abweichend von unserem Newsletter vom 24.11.2021, schärfere Regelungen für ein Zusammentreffen in Innenräumen z. B. anlässlich von Gesellschaftsjagden (es kommen die Veranstaltungsregeln zur Anwendung):

Das bedeutet, dass bei einem Zusammentreffen von mehr als 25 Personen in Innenräumen (z. B. beim Schüsseltreiben) nun die 2G-Regelung gilt und somit nur Personen anwesend sein dürfen, die vollständig geimpft und genesen sind.  Es muss zudem ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen und eingehalten werden. Außerdem besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske auch am Platz.

Zusammentreffen von mehr als 25 Personen in Innenräumen:

  • 2G-Regelung
  • Abstands- und Hygienekonzept
  • Maskenpflicht auch am Platz
Im Freien gilt die 3-G Regelung ab einer Personenzahl von 1.000. Auch bei Veranstaltungen im Außenbereich muss ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegen. Die Maskenpflicht gilt immer dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, zum Beispiel: Gedränge, gemeinsames Bergen des erlegten Wildes, beim Aufbrechen, bei gemeinsamem Fahren in Fahrzeugen, etc.

Zusammentreffen von mehr als 25 Personen draußen:

  • Abstands- und Hygienekonzept
  • Maskenpflicht im Gedränge

2GPlus- Option:

Die 2G-Regelung wurde verschärft und sieht jetzt auch einen negativen Testnachweis für die Teilnehmer vor (2G-Plus). Es dürfen somit ausschließlich genesene oder vollständig geimpfte Personen anwesend sein, die außerdem einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können. Unter den Bedingungen der 2G-Plus-Option entfallen die Maskenpflicht und die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts (§ 27 CoSchuV).

Download: Schaubild Coronaregeln in Hessen

Text: Dr. Nadine Stöveken
Download: Medienordner Rechtliche Grundlagen (Download)
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
unterschrift
Markus Stifter, Pressesprecher
 
ljv-hessen.de
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