Sehr geehrte Frau Dr. Scholz,
Sie erhalten eine gemeinsame Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Deutschen Wildtierrettung (DWR) zur Information:

Jäger begrüßen Neuauflage der Drohnenförderung für Kitzrettung

Bundeslandwirtschaftsministerium stellt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Jägerschaften können ab sofort Anträge stellen. Deutsche Wildtierrettung bietet kostenfreie Beratung an.

(Berlin, 11. Juli 2022) Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen, dass das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Drohnen mit Wärmebildtechnik fördert – die derzeit effektivste Methode für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. Insgesamt stehen drei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Jägerschaften können Anträge ab sofort stellen. Die Förderrichtlinien sind Ende vergangener Woche im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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Quelle: Kauer/DJV

Antrag auf Förderung muss bis 1. September 2022 gestellt werden

Ab sofort bietet die DWR unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@deutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel an. Anträge auf Förderung müssen bei der BLE bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Der Antrag auf Auszahlung kann erst nach dem Kauf der Drohne gestellt werden – eingereicht werden muss dieser bereits bis zum 30. September 2022. Eine Förderung erhalten zum Beispiel Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine.
Eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz oder Rettung von Wildtieren gehören, können sich ebenfalls bewerben.

Was wird gefördert und wie läuft das Antragsverfahren ab?

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. Auf den Antrag auf Förderung bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt.

Weitere Infos bietet die Deutsche Wildtierrettung

Interessierte können sich auf der Website der Deutschen Wildtierrettung (DWR) informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter – auch zur Vereinsgründung. Für Teams, die sich bei der Deutschen Wildtierrettung registrieren lassen, ist diese kostenlos. Zudem gibt es eine kostenlose Internetpräsenz.

Herzliche Grüße
Markus Stifter, Pressesprecher
ljv-hessen.de
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Landesjagdverband Hessen e.V.
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Inhaltlich verantwortlich: Markus Stifter, Pressesprecher | Am Römerkastell 9 | 61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 / 9361-0 | Fax.: 06032 / 4255 | E-Mail: presse@ljv-hessen.de
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